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Häufig gestellte Fragen

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Wie lange dauert eine Vermittlungsvereinbarung?

Die Vereinbarung gilt mit dem Beginn des gleichzeitig erstellten Tagespflegevertrages und dauert unter Vorbehalt der Bewilligung des im Tagespflegevertrages bezeichneten Betreuungsverhältnisses bis zur rechtsgültigen Auflösung des Betreuungsverhältnisses. Wenn während der Dauer des erwähnten Tagespflegevertrages noch weitere Kinder zu Tageseltern gegeben werden oder wenn dieser aufgelöst wird und ein anderer mit weiteren Tageseltern abgeschlossen wird, so gilt die Vereinbarung bis zur rechtsgültigen Auflösung des letzten Tagespflegevertrages.

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Besteht die Möglichkeit einer Aus- und Weiterbildung?

Ja. Der Verein bietet selber einen Einführungskurs an oder er weist auf ein entsprechendes Angebot hin. Er sollte grundsätzlich durch die Arbeitnehmerin besucht werden. Es ist erwünscht, dass auch die abgebenden Eltern daran teilnehmen.

Die Arbeitnehmerin und die Eltern verpflichten sich während eines laufenden Betreuungsverhältnisses zu Begleitgesprächen.

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Wer übernimmt die Beiträge an die AHV/IV/ALV/EO und der beruflichen Vorsorge?

Die Beiträge an die AHV/IV/ALV/EO werden je hälftig vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmerin übernommen. Bezieht die Arbeitnehmerin einen Jahreslohn von mehr als Fr. 20'880.--, untersteht sie ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres für die Risiken Tod und Invalidität, ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres auch für das Alter, der obligatorischen Versicherung für Arbeitnehmer (Art. 7 BVG).

Treffen diese Voraussetzungen für die im Vertrag aufgeführte Arbeitnehmerin zu, ist sie obligatorisch Mitglied der vom Arbeitgeber errichteten Pensionskasse, wobei die einzuzahlenden Beiträge je hälftig vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmerin bezahlt werden.

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Wie sieht es mit der Unfall-, Kranken- und Mutterschaftsversicherung aus?

Die Betriebsunfallversicherung BUV und die Nichtbetriebsunfallversicherung NBU übernimmt der Verein. Beträgt allerdings die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 8 Stunden, ist die Arbeitnehmerin nicht versichert. Die Abrechnung mit der Versicherungsanstalt übernimmt der Verein.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach der Berner Skala:

  • im 1. Jahr: 3 Wochen *
  • im 2. Jahr: 4 Wochen
  • 3.- 4. Jahr: 8 Wochen
  • 5.- 9. Jahr: 12 Wochen
  • 10.-14. Jahr: 16 Wochen

* (sofern das Arbeitsverhältnis länger als 3 Monate dauerte)

Ab dem 3. Krankheitstag ist ein Arztzeugnis einzureichen.

Mutterschaft: die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub.

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Besteht eine Kollektivhaftpflichtversicherung?

Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Kinderbetreuung durch den Verein wegen:

  • Tötung, Verletzung oder sonstiger Gesundheitsschädigung von Drittpersonen (Personenschäden)
  • Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Unbrauchbarwerden von Sachen von Drittpersonen (Sachschäden, Selbstbehalt
    Fr. 300.-- zulasten der abgebenden Eltern).

Der Selbstbehalt für die Arbeitnehmerin bei Sachschäden und Schadenverhütungskosten beträgt Fr. 300.--.

Die Versicherungsprämie trägt der Verein. Alle Schadenfälle müssen unverzüglich dem Verein gemeldet werden.

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Müssen die Eltern für das Kind eine Haftpflichtversicherung abschliessen?

Ja. Diese ist, wie auch die Kranken- und Unfallversicherung im Tagespflegevertrag und im Infoblatt für Notfälle anzugeben.

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Werden andere Auslagen wie Mahlzeiten, allfällige Übernachtungen, Billette etc. vergütet?

Ja. Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Ersatz zusätzlicher Auslagen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung (Windeln, Eintritte, Billette für öffentliche Verkehrsmittel etc). Grössere Ausgaben müssen vorgängig mit den abgebenden Eltern abgesprochen werden. Tageskinder können auf der Familienkarte eingetragen werden und reisen dann gratis mit.

Mahlzeiten werden zusätzlich vergütet:

  • Mittagessen Fr. 7.--
  • Tagesverpflegung Fr. 12.--
  • Morgen-, Abendessen je Fr. 3.50

Übernachtungen sollten nur in Ausnahmefällen vorkommen. Entschädigt wird pro Nacht pauschal Fr. 15.--. Pro Arbeitstag dürfen nicht mehr als 13 Stunden aufgeschrieben werden.

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Gilt die Auflösung des Arbeitsvertrages/der Vermittlungsvereinbarung automatisch als Austritt aus dem Verein?

Nein. Dieser kann nur auf Jahresende erfolgen. Er muss dem Vorstand des Vereins mindestens 3 Monate vor Ablauf des Jahres schriftlich mitgeteilt werden.

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Wie sieht es mit den Elternbeiträgen aus?

Die abgebenden Eltern verpflichten sich zur Bezahlung des monatlichen Elternbeitrags gemäss Tarifliste des Vereins.

Mit der Unterzeichnung des Tagespflegevertrages sind die Unterlagen über die Einkommensverhältnisse der Eltern, wie Bruttolöhne, Alimente, Renten (Kind und/oder Eltern), Stipendien, Arbeitslosenentschädigung, Fürsorgeleistungen, allfällige Unterhaltsbeiträge usw. dem Verein einzureichen. Die Eltern verpflichten sich, die aktuellen Unterlagen jährlich dem Verein abzugeben. Ohne diese Unterlagen wird automatisch die höchste Beitragsstufe berechnet. Änderungen des Einkommens müssen dem Verein sofort gemeldet werden.

  • Selbständigerwerbende bezahlen den Höchsttarif, sofern sie ihr Einkommen (Buchhaltung / AHV-Abrechnung, etc.) nicht belegen und so einen niedrigeren Tarif rechtfertigen können.

  • Unverheiratete, in Wohngemeinschaft lebende Eltern sind Ehepaaren gleichgestellt.

VTIO Gebühren Tagespflege

Die Eltern bezahlen entsprechend ihrem Brutto-Einkommen (Löhne, Alimente, usw.) den Anteil an das Betreuungsgeld (=Elternbeitrag).

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Was passiert, wenn die abgebenden Eltern die Bezahlung des Elternbeitrages in unberechtigter Weise verweigern?

Der Verein kann die Vereinbarung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist auflösen. Der dem Verein durch Lohnansprüche der Arbeitnehmerin - ab Beginn der Zahlungsverweigerung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist - entstehende Schaden, ist von den abgebenden Eltern zu tragen.

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Wie hoch ist die Vermittlungsgebühr?

Die Eltern bezahlen mit dem Abschluss der Vermittlungsvereinbarung eine Vermittlungsgebühr von Fr. 50.--.

Die Wahl des Tagespflegeplatzes ist grundsätzlich Sache der Eltern.

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Welche Ziele verfolgt der Verein?

  • dem Trend und dem Bedürfnis an familienergänzender Kinderbetreuung Hand bieten zu können
  • ermöglichen, dass qualitativ gute, familienergänzende Betreuung für Kinder und Eltern eine Chance sein kann
  • Müttern ermöglichen, Teilzeitstellen anzunehmen und so den Kontakt zu ihrem erlernten Beruf nicht zu verlieren oder einen beruflichen Wiedereinstieg besser umsetzen zu können
  • Eltern in persönlichen Lebenskrisen zu ermöglichen, Freiräume zu nutzen und Entlastung zu erfahren
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Muss die Arbeitnehmerin den jährlichen Vereinsbeitrag bezahlen?

Ja, da sie gemäss Statuten Mitglied des Vereins wird.

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Wie lange dauert ein Arbeitsverhältnis?

Das Arbeitsverhältnis dauert unter Vorbehalt der Bewilligung des im gleichzeitig erstellten Tagespflegevertrages bezeichneten Betreuungsverhältnisses bis zur rechtsgültigen Auflösung des erwähnten Betreuungsverhältnisses. Wenn während der Dauer des erwähnten Tagespflegevertrages noch weitere Tagespflegeverträge mit der Arbeitnehmerin abgeschlossen werden, so dauert das Arbeitsverhältnis bis zur rechtsgültigen Auflösung des letzten Betreuungsverhältnisses.

Wenn alle Tagespflegeverträge aufgelöst werden, besteht bei gegenseitigem Interesse die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag bis zum Abschluss eines neuen Tagespflegevertrages zu sistieren. Während der Sistierung schuldet der Verein der Arbeitnehmerin keinen Lohn. Der Verein gibt keine Garantie auf Arbeit.

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Welchen Zweck hat der Verein?

Er fördert das Wohl des Kindes und bezweckt

  • die Zusammenarbeit von Eltern, für deren Kind ein Tagespflegeplatz gesucht wird und von Eltern, die einen Tagespflegeplatz anbieten können
  • die Vermittlung, Betreuung und Unterstützung sowie die Aus- und Weiterbildung von Tageseltern und Eltern
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Was ist die Idee eines Tageselternvereins?

Die Grundidee ist, dass Eltern, Alleinerziehende und Tagesfamilien die externe Betreuung der Kinder selber mitgestalten und mitorganisieren können. Die Möglichkeit, die Betreuung der Kinder den eigenen Arbeitszeiten anpassen zu können und somit Familie und Beruf zu kombinieren, ist heute aktueller denn je.

Eine Tagesmutter betreut Kinder stundenweise, halb- oder ganztags bei sich zuhause.

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Was ist der VTIO für ein Verein?

Unter dem Namen Verein Tagesfamilien Interlaken-Oberhasli (VTIO) besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

Aktuelles

Büro-Umzug 

ab 4. Juni 2012
heisst unsere Adresse Hauptstrasse 1,    3800Unterseen

wegen des Umzugs bleibt das Büro geschlossen vom
28.05.-03.06.2012

Nothilfe-Kurs
bei Kindern

25.08.2012

Ort: Bildungszentrum Interlaken bzi, Weissenaustrasse 33, 3800 Unterseen
Spitalgelände Interlaken, Haus B - Krankenpflegeschule  

InfoAbend für
Tageseltern 

29. Juni 2012
19.00-21.00 Uhr    

Ort: 
Unterseen (Details folgen)

AdventsApéro für
Tageseltern 

29. November 2012
19.00-21.00 Uhr    

Ort: 
Unterseen (Details folgen)

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Auskunft und Anmeldung bei
Geschäftsstelle VTIO
Spielmatte 3
3800 Unterseen 
Tel. 033 822 13 56
tagesfamilien@vtio.ch

 

Verein Tagesfamilien Interlaken-Oberhasli
Spielmatte 3, 3800 Unterseen / Telefon 033 822 13 56